Aufgrund des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurde das Grunderwerbsteuergesetz massivst geändert.
Für unentgeltliche Übertragungsvorgänge gilt der neu eingeführte Stufentarif wie folgt:
- Für die ersten € 250.000,00: 0,5 %
- Für die nächsten € 150.000,00: 2,0 %
- Darüber hinaus: 3,5 %
Des Weiteren wurde die Bemessungsgrundlage vom dreifachen Einheitswert hin zum Grundstückswert der Immobilie umgestellt.
Es gibt nunmehr die Möglichkeit, den Grundstückswert einerseits mittels Sachverständigengutachten zu ermitteln und kann andererseits dieser Grundstückswert auch durch die Pauschalwertmethode errechnet werden.
Hier setzt sich der Grundstückswert aus Bodenwert und Gebäudewert zusammen, wobei nachstehende Berechnungsgrundlagen herangezogen werden.
- Bodenwert = Grundfläche x 3facher Bodenwert laut Einheitswertbescheid x Hochrechnungsfaktor.
- Gebäudewert = Nutzfläche x Baukostenfaktor; gemindert um Nutzungsart und Bauweise x Altersminderung.
- Grundstückswert = Bodenwert + Gebäudewert.
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