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Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.

(Dieter Hildebrandt, dt. Kabarettist)

 


Energieausweis

Mit 01.01.2009 gilt das Energieausweis Vorlage-Gesetz (EAVG) nunmehr auch für den Verkauft bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden.

Der Energieausweis ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein.


Im Energieausweis ist für Wohngebäude Folgendes enthalten:
Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten)
Warmwasserwärmebedarf
Heiztechnikenergiebedarf
Endenergiebedarf des Gebäudes samt Verbesserungsempfehlungen


Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für alle Gebäudekategorien – mit Ausnahme von nicht beheizten Objekten bzw. Gebäuden, welche eine Gesamtfläche von 50 m² nicht übersteigen – notwendig.

Nach der nunmehr nach 01.01.2009 gültigen Gesetzeslage hat jeder, der ein Gebäude neu errichtet bzw. Zu- oder Umbauten bzw. umfassende Sanierungen vornimmt, einen Energieausweis vorzulegen. Ebenso besteht diese Verpflichtung für jeden, der ein Gebäude oder Teile davon verkauft, vermietet oder verpachtet.

Vereinbarungen, welche diese gesetzliche Vorlagepflicht oder die Rechtsfolge einer unterlassenen Vorlage ausschliessen oder eingeschränken, sind unwirksam.

Die Kosten für die Errichtung des Energieausweises belaufen sich je nach Größe des Objektes und je nach Umfang der zur Verfügung stehenden Unterlagen auf € 300,00 bis € 800,00 netto.

Bei der Beauftragung und Erstellung des Energieausweises sind wir Ihnen gerne behilflich.